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   BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79   

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BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79 (https://dejure.org/1980,3940)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1980 - 2 B 54.79 (https://dejure.org/1980,3940)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1980 - 2 B 54.79 (https://dejure.org/1980,3940)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Rücknahme der Ernennung zum Beamten - Gerichtliche Überprüfbarkeit des Begriffs "unwürdig" in § 12 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) - Ordnungsgemäße Darlegung einer Abweichungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 162]).
  • BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60

    Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) auf einen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    - Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es sich bei dem Begriff "unwürdig" in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG um einen verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff handelt, daß bei Eigentumsdelikten des Beamten die Würdigkeit zur Berufung in ein Beamtenverhältnis regelmäßig, d.h. außer bei Vorliegen besonderer Umstände, zu verneinen ist, daß Dienstherr und Gerichte bei der Beurteilung der Unwürdigkeit an die tatsächlichen Feststellungen und an die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter strafrechtliche Vorschriften in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden sind, daß dienstliche Bewährung und Wohlverhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nach der Ernennung außer Betracht bleiben müssen und daß neben der Art der Straftat auch die Person des Täters und seine Motive sowie die sonstigen besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, so insbesondere auch, ob unter Berücksichtigung der seit der Tat vergangenen Zeit anzunehmen ist, daß durch eine Aufrechterhaltung der Ernennung das Ansehen des Dienstherrn leiden oder die Arbeit der Verwaltung Schaden nehmen würde (vgl. u.a. BVerwGE 15, 128 [129 ff.]; Urteile vom 25. Januar 1960 - BVerwG 6 C 240.57 - [Buchholz 237.2 § 171 LBG Berlin Nr. 2], vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7], vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 14.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9] und vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    In der Beschwerdeschrift wird insbesondere nicht dargelegt, welche höchstrichterlich noch nicht oder nicht hinreichend geklärte, konkrete Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung in dem erstrebten Revisionsverfahren im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts zu beantworten sein könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 162]).
  • BVerwG, 07.07.1961 - VI C 169.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    Der Kläger ist vor der Rücknahme der Ernennung dann in einer dem Sinn und Zweck des § 13 Abs. 2 Satz 2 BBG entsprechenden Weise gehört worden, wenn ihm hinreichend Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu dem Rücknahmegrund zu äußern (vgl. Urteil vom 7. Juli 1961 - BVerwG 6 C 169.58 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 4]).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    Soweit mit der Beschwerde Abweichung des Berufungsurteils von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht werden soll (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), fehlt es in der innerhalb der Monatsfrist eingegangenen Beschwerdeschrift an der erforderlichen Bezeichnung der Entscheidung nach Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle, von der die angefochtene Entscheidung abweichen soll, sowie an einer Darlegung, inwieweit das Berufungsurteil in der Beurteilung einer konkreten Rechtsfrage von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen Rechtssatz abweicht und auf dieser Abweichung beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 162]).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 116.65

    Rücknahme einer Ernennung wegen nachträglicher Feststellung strafgerichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    - Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es sich bei dem Begriff "unwürdig" in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG um einen verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff handelt, daß bei Eigentumsdelikten des Beamten die Würdigkeit zur Berufung in ein Beamtenverhältnis regelmäßig, d.h. außer bei Vorliegen besonderer Umstände, zu verneinen ist, daß Dienstherr und Gerichte bei der Beurteilung der Unwürdigkeit an die tatsächlichen Feststellungen und an die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter strafrechtliche Vorschriften in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden sind, daß dienstliche Bewährung und Wohlverhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nach der Ernennung außer Betracht bleiben müssen und daß neben der Art der Straftat auch die Person des Täters und seine Motive sowie die sonstigen besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, so insbesondere auch, ob unter Berücksichtigung der seit der Tat vergangenen Zeit anzunehmen ist, daß durch eine Aufrechterhaltung der Ernennung das Ansehen des Dienstherrn leiden oder die Arbeit der Verwaltung Schaden nehmen würde (vgl. u.a. BVerwGE 15, 128 [129 ff.]; Urteile vom 25. Januar 1960 - BVerwG 6 C 240.57 - [Buchholz 237.2 § 171 LBG Berlin Nr. 2], vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7], vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 14.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9] und vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    - Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es sich bei dem Begriff "unwürdig" in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG um einen verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff handelt, daß bei Eigentumsdelikten des Beamten die Würdigkeit zur Berufung in ein Beamtenverhältnis regelmäßig, d.h. außer bei Vorliegen besonderer Umstände, zu verneinen ist, daß Dienstherr und Gerichte bei der Beurteilung der Unwürdigkeit an die tatsächlichen Feststellungen und an die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter strafrechtliche Vorschriften in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden sind, daß dienstliche Bewährung und Wohlverhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nach der Ernennung außer Betracht bleiben müssen und daß neben der Art der Straftat auch die Person des Täters und seine Motive sowie die sonstigen besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, so insbesondere auch, ob unter Berücksichtigung der seit der Tat vergangenen Zeit anzunehmen ist, daß durch eine Aufrechterhaltung der Ernennung das Ansehen des Dienstherrn leiden oder die Arbeit der Verwaltung Schaden nehmen würde (vgl. u.a. BVerwGE 15, 128 [129 ff.]; Urteile vom 25. Januar 1960 - BVerwG 6 C 240.57 - [Buchholz 237.2 § 171 LBG Berlin Nr. 2], vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7], vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 14.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9] und vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).
  • BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
    - Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es sich bei dem Begriff "unwürdig" in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG um einen verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff handelt, daß bei Eigentumsdelikten des Beamten die Würdigkeit zur Berufung in ein Beamtenverhältnis regelmäßig, d.h. außer bei Vorliegen besonderer Umstände, zu verneinen ist, daß Dienstherr und Gerichte bei der Beurteilung der Unwürdigkeit an die tatsächlichen Feststellungen und an die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter strafrechtliche Vorschriften in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden sind, daß dienstliche Bewährung und Wohlverhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nach der Ernennung außer Betracht bleiben müssen und daß neben der Art der Straftat auch die Person des Täters und seine Motive sowie die sonstigen besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, so insbesondere auch, ob unter Berücksichtigung der seit der Tat vergangenen Zeit anzunehmen ist, daß durch eine Aufrechterhaltung der Ernennung das Ansehen des Dienstherrn leiden oder die Arbeit der Verwaltung Schaden nehmen würde (vgl. u.a. BVerwGE 15, 128 [129 ff.]; Urteile vom 25. Januar 1960 - BVerwG 6 C 240.57 - [Buchholz 237.2 § 171 LBG Berlin Nr. 2], vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7], vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 14.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9] und vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 14.62
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